Aktuelle Fakten und Neuigkeiten zu den Pflegekosten:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in allen Fällen die entstehenden Kosten, wenn die Behandlungsmaßnahmen ihres Arztes durch pflegerische Leistungen unterstützt werden.

Sofern durch eine ambulante Pflege, also "Pflege to Huus" ein Krankenaufenthalt abkürzt oder gar vermieden werden kann, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle Kosten für die notwendige Grund- und Behandlungspflege im angemessenen Zeitrahmen.


Die Pflegekassen übernehmen nach genauer Prüfung die Kosten für notwendige Pflegeeinsätze im Rahmen der Leistungen der Pflegeversicherung. Hierbei wird nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (1-3) unterschieden. Für den als pflegebedürftig anerkannten Patienten stehen entweder

  • Pflegesachleistungen
  • Geldleistungen oder eine Kombination aus
  • Pflegesach- und Geldleistungen
    zur Wahl.

Bei privat Versicherten berechnen wir ebenfalls nur sie Sätze der Kranken- bzw. Pflegekassen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Bewältigung der notwendigen Antragsverfahren.
Sprechen Sie uns an!