Unsere Leistungen für Sie:

  • Individuell abgestimmte Grundpflege
  • Medizinische Behandlungspflege
  • Pflegeeinsatz
  • Sterbebegleitung
  • Betreuung von Schlaganfallpatienten
  • Heimbeatmung
  • Intensivbetreuung
  • Nachtwachen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Familienpflege

Wir begleiten, erledigen, vermitteln:

 
  • Arztbesuche
  • Behördengänge
  • Essen auf Rädern
  • Pflegehilfsmittel
  • Pflegenotrufsysteme
  • Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige

Hierbei haben wir uns zum Ziel gesetzt, Krankenpflege im häuslichen Bereich fachgerecht und patientenorientiert durchzuführen.

Der Patient steht für uns immer im Mittelpunkt des Interesses, sein Wohlergehen in Verbindung mit optimaler Pflege bei größtmöglicher Entlastung der Angehörigen ist unsere Maxime.

Bitte helfen Sie sich, ihren Angehörigen und uns, indem Sie uns auf alle Besonderheiten hinweisen und Ihre Wünsche äußern.

  • Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen
  • Unsere Leistungen können von jedermann in Anspruch genommen werden
  • Rufen Sie uns an, wenn Sie oder ein Angehöriger Hilfe brauchen
  • Wir besuchen Sie zuhause und beraten Sie gern

Bitte beachten Sie:
Sie können frei wählen und entscheiden, welchen Pflegedienst Sie in Anspruch nehmen möchten.

 

Die Pflegestufen in der sozialen Pflegeversicherung:
Als pflegebedürftig gelten Versicherte, die voraussichtlich mindestens für sechs Monate in Folge in erheblichem Maße Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens brauchen. Maßgebend dafür, welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten, ist der Grad ihrer individuellen Hilfebedürftigkeit.

  1. Pflegestufe I = erheblich pflegebedürftige Personen, die bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigen (im Tagesschnitt mindestens 90 Minuten).
  2. Pflegestufe II = schwer pflegebedürftige Personen, die mindestens dreimal zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen (im Tagesschnitt mindestens drei Stunden).
  3. Pflegestufe III = schwerstpflegebedürftige Personen, die rund um die Uhr Hilfe benötigen (im Tagesschnitt mindestens fünf Stunden).
 
Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen als Geld- oder Sachleistungen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe:
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:
  1. Pflegestufe I: 205 Euro
  2. Pflegestufe II: 410 Euro
  3. Pflegestufe III: 665 Euro
 
Die häusliche Pflege ist eine Aufgabe, die Familien oft nicht ohne professionelle Unterstützung leisten können. Ist eine häusliche Betreuung tagsüber oder nachts nicht im erforderlichen Maße sichergestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Tages- bzw. Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung.
Pflegesachleistung für Pflegedienste ambulant und teilstationär:
  1. Pflegestufe I: 384 Euro
  2. Pflegestufe II: 921 Euro
  3. Pflegestufe III: 1.432 Euro. Härtefälle können bis zu 1.918 Euro monatlich erhalten.
 
Wenn auch die Kombination aus ambulanter und teilstationärer Pflege nicht mehr möglich ist, haben Pflegebedürftige Anspruch auf vollstationäre Pflege. Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten für die pflegerische Rundum-Betreuung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner in der stationären Betreuung selbst bezahlen.
Vollstationäre Pflege:
  1. Pflegestufe I: 1.023 Euro
  2. Pflegestufe II: 1.279 Euro
  3. Pflegestufe III: 1.432 Euro und in Härtefällen 1.688 Euro.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Bewältigung der notwendigen Antragsverfahren.
Sprechen Sie uns an!