Unsere Leistungen für Sie: |
- Individuell abgestimmte Grundpflege
- Medizinische Behandlungspflege
- Pflegeeinsatz
- Sterbebegleitung
- Betreuung von Schlaganfallpatienten
- Heimbeatmung
- Intensivbetreuung
- Nachtwachen
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Familienpflege
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| Wir begleiten, erledigen, vermitteln: |
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- Arztbesuche
- Behördengänge
- Essen auf Rädern
- Pflegehilfsmittel
- Pflegenotrufsysteme
- Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige
Hierbei haben wir uns zum Ziel gesetzt, Krankenpflege im häuslichen
Bereich fachgerecht und patientenorientiert durchzuführen. |
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Der Patient steht für uns immer im Mittelpunkt
des Interesses, sein Wohlergehen in Verbindung mit optimaler Pflege bei
größtmöglicher Entlastung der Angehörigen ist unsere
Maxime.
Bitte helfen Sie sich, ihren Angehörigen und uns, indem Sie uns
auf alle Besonderheiten hinweisen und Ihre Wünsche äußern.
- Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen
- Unsere Leistungen können von jedermann in Anspruch genommen werden
- Rufen Sie uns an, wenn Sie oder ein Angehöriger Hilfe brauchen
- Wir besuchen Sie zuhause und beraten Sie gern
Bitte beachten Sie:
Sie können frei wählen und entscheiden, welchen Pflegedienst
Sie in Anspruch nehmen möchten. |
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Die Pflegestufen in der sozialen Pflegeversicherung:
Als pflegebedürftig gelten Versicherte, die voraussichtlich
mindestens für sechs Monate in Folge in erheblichem Maße Hilfe
bei den Verrichtungen des täglichen Lebens brauchen. Maßgebend
dafür, welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten, ist der
Grad ihrer individuellen Hilfebedürftigkeit.
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- Pflegestufe I = erheblich pflegebedürftige Personen,
die bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens
einmal täglich Hilfe benötigen (im Tagesschnitt mindestens
90 Minuten).
- Pflegestufe II = schwer pflegebedürftige Personen,
die mindestens dreimal zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen
(im Tagesschnitt mindestens drei Stunden).
- Pflegestufe III = schwerstpflegebedürftige Personen,
die rund um die Uhr Hilfe benötigen (im Tagesschnitt mindestens
fünf Stunden).
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| Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen als
Geld- oder Sachleistungen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach
der jeweiligen Pflegestufe: |
| Geldleistungsansprüche für pflegende
Angehörige: |
| Pflegestufe* |
I |
II |
III |
| Leistungen bisher |
205€ |
410€ |
665€ |
| Ab 1. Juli 2008 |
215€ |
420€ |
675€ |
| Ab 1. Januar 2010 |
225€ |
430€ |
685€ |
| Ab 1. Januar 2012 |
235€ |
440€ |
700€ |
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| Die häusliche Pflege ist eine Aufgabe, die
Familien oft nicht ohne professionelle Unterstützung leisten können.
Ist eine häusliche Betreuung tagsüber oder nachts nicht im erforderlichen
Maße sichergestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für
die Tages- bzw. Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung. |
| Sachleistungsansprüche bei häuslicher
Pflege : |
| Pflegestufe* |
I |
II |
III |
| Leistungen bisher |
384€ |
921€ |
1432€ |
| Ab 1. Juli 2008 |
420€ |
980€ |
1470€ |
| Ab 1. Januar 2010 |
440€ |
1040€ |
1510€ |
| Ab 1. Januar 2012 |
450€ |
1100€ |
1550€ |
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| Wenn auch die Kombination aus ambulanter und teilstationärer
Pflege nicht mehr möglich ist, haben Pflegebedürftige Anspruch
auf vollstationäre Pflege. Die Pflegeversicherung übernimmt dann
die Kosten für die pflegerische Rundum-Betreuung. Die Kosten für
Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner in der stationären
Betreuung selbst bezahlen. |
| Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege: |
| Pflegestufe* |
I, II und III |
| Leistungen bisher |
1432€
|
| Ab 1. Juli 2008 |
1470€
|
| Ab 1. Januar 2010 |
1510€
|
| Ab 1. Januar 2012 |
1550€
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Wir helfen Ihnen gerne bei der Bewältigung der notwendigen Antragsverfahren.
Sprechen Sie uns an!
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| *Alle Kostenangaben ohne Gewähr. |
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