Unser Pflegeleitbild |
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Einer unserer Fachkräfte
ist ein Physiotherapeut, der die notwendigen Maßnahmen der Physiotherapie
im Detail mit den jeweiligen Pflege- bzw. Betreuungskräften des Hauses
erläutern und schulen wird. Die dies bezgl. bei den Kurzzeitpflegen
begonnenen therapeutischen Maßnahmen werden so auch an die Pflegekräfte
des „Mobilen Dienstes“ vermittelt, damit der Patient übergangslos
pflegerisch und physiotherapeutisch weiter betreut werden kann. |
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| Die insbesondere Ausrichtung der Pflegeeinrichtung
auf Apoplexie beinhaltet für uns das Selbstverständnis
nach dem Bobath-Konzept zu arbeiten. Die Prinzipien
der Pflege nach Bobath dienen nach den allgemeinen Erfahrungen in der
Pflege und nach unseren persönlichen Pflegeerfahrungen sowohl der
Pflege nach Apoplexie als auch der Pflege im Allgemeinen. Den BW nur der Einschränkung entsprechend zu unterstützen und Prophylaxen nach individuellem Pflegeplan vorzunehmen sind Maßnahmen die für die Pflege grundsätzlich angewandt werden sollen und bei der Beachtung der Bobath-Prinzipien vom gesamten Pflegepersonal bei der Pflegeplanung sowie Pflegedurchführung beachtet werden und somit eine Optimierung der Pflege mit sich bringen. Da bei der Pflege nach Bobath die basale Stimulation der BW ebenfalls vordergründig beachtet wird, ist ein sowohl physiologischer Ausgleich der BW soweit als möglich individuell gewährleistet. Damit einhergehend ist eine wertschätzende und die Biographie der BW weitergehend berücksichtigende Betreuung und Pflege für unser Pflegeteam oberste Prämisse! Wir sind als Pflegeteam davon überzeugt, dass das o.a. Konzept,
unter Einbeziehung eines Physiotherapeuten in die gesamten von uns angebotenen
und abrufbaren Pflegeleistungen, eine Optimierung der Pflege unter Berücksichtigung
aller Komponenten im Pflegealltag darstellt und realisieren
wird: Wir wissen uns als Fachkräfte unsres Pflegeteams und ebenso als verantwortliche Mitgestalter des „allgemeinen Gesundheits- und pflegewesens“ dem aktiven Beitrag zur positiven Gestaltung des Lebens auch unter dem Einfluss von Beeinträchtigungen durch Krankheit oder Behinderung, verpflichtet und haben dabei allezeit auch das ökonomische Prinzip der Wirtschaft aus Überzeugung ganzheitlich vor Augen und werden es auch in der 2. Stufe unseres Pflegeunternehmens umsetzen. „Qualitätsmangement/-sicherung“ wird daher bei uns nicht nur wegen der nach dem Pflegegesetz vorgegeben Notwendigkeit durchgeführt werden, sondern vielmehr aus unserem Selbstverständnis und aus Überzeugung in einem viel umfassenden Rahmen, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. |
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